Reiserecht
Angelegenheiten, die ins Erbrecht fallen, bedürfen sensibler wie klarer Beratung.
Es gibt eine Unzahl von Möglichkeiten, durch die die Urlaubsfreude beeinträchtigt werden kann. Nicht alle Ärgernisse führen zu Schadenersatzansprüchen oder Ansprüchen auf Preisminderung. Die Rechtsprechung und Rechtslehre hat für die verschiedensten Unannehmlichkeiten unterschiedliche Tabellen entwickelt, aus denen man ersehen kann, ob ein Anspruch denkbar ist. Es gibt die Frankfurter Tabelle und die Kemptener Tabelle, die sich im wesentlichen mit Problemen in der Unterkunft beschäftigen, die Würzburger Tabelle, die sich mit Störungen bei Kreuzfahrten beschäftigt. Beachten Sie aber bitte, dass diese Tabellen nur Anhaltspunkte sein können. Sie sind nicht verbindlich. Jeder Fall muss gesondert bearbeitet und entschieden werden. Holen Sie sich deshalb von vornherein anwaltlichen Rat ein. Und tun Sie dies schnell, denn im Reiserecht gelten verhältnismäßig kurze Fristen.